Motorrad Katalog

- 35 - e) Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Bestellers eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehen- den Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. f).Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. § 5 Gefahrübergang 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. 2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person überge- ben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Be- stellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. 3. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. § 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Gerichtsstand ist Kamen. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verkla- gen. 3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Bergkamen Erfüllungs- ort. AGB

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